Bis zu 80 % Zuschuss für Ihre Heizung? Wir beantragen die Förderung – und erledigen den Papierkram für Sie.
- Bis zu 80 % staatlicher Zuschuss – kombinierbar aus drei Bausteinen.
- Wir übernehmen die komplette Antragsstellung für Sie.
- Fördermittel-Check und Berechnung in wenigen Schritten.
- Verbindlicher Festpreis vor dem ersten Arbeitsschritt.
Bis zu 80 % Zuschuss vom Staat – wir beantragen ihn mit Ihnen
Der Umstieg auf eine moderne Heizung wird aktuell massiv bezuschusst. Die BEG-Förderung senkt Ihre Investitionskosten erheblich – und wir erledigen die Antragsstellung für Sie.
- 30 % Grundförderung für jeden Umstieg auf eine effiziente Heizung.
- 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch Ihrer alten fossilen Heizung (für selbstnutzende Eigentümer).
- Einkommensbonus bis 40 % – gestaffelt nach Einkommen (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €), mit Familienzuschlag bei minderjährigen Kindern.
Gut zu wissen: Die Bausteine sind kombinierbar – maximal 80 %. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten bedeutet das bis zu 22.400 € Zuschuss, die direkt von Ihrer Rechnung abgezogen werden. In der Praxis sind es meist 46 % (Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus).
Wichtig für die Planung: Diese Sätze gelten für Anträge bis zum 31.01.2027 – danach sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Kostendeckel halbjährlich. Wir sichern Ihnen die aktuellen Konditionen.
Wir erledigen die Anträge für Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Beratung zur Förderung anfragen
So viel Förderung können Sie bekommen
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihre staatliche Förderung für den Heizungstausch.
Förderung – Ihre Fragen, unsere Antworten
Wie hoch ist die aktuelle Förderung für eine Wärmepumpe?
Die Förderung besteht aus drei Bausteinen: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und einem Einkommensbonus von bis zu 40 % (gestaffelt nach Einkommen). Zusammen sind bis zu 80 % Zuschuss möglich – bezogen auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten, also bis zu 22.400 €. Wir berechnen Ihre individuelle Förderung gerne vorab für Sie.
Übernimmt rühle die Antragsstellung?
Ja! Wir erledigen die komplette Antragsstellung für Sie – vom Fördermittel-Check über die Beantragung bis zur Abrechnung. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Gibt es eine Förderung für den Heizungstausch im Altbau?
Ja, gerade beim Austausch alter Öl- und Gasheizungen gibt es hohe Zuschüsse. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % greift beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Anlage. Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihre Förderfähigkeit kostenlos.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – wir übernehmen das für Sie. Die aktuellen Fördersätze gelten für Anträge bis zum 31.01.2027; danach sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Kostendeckel halbjährlich. Wer jetzt tauscht, sichert sich also die besten Konditionen.
Was ist der Familienzuschlag?
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt, sinkt das für den Einkommensbonus maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 €. Dadurch erreichen Familien oft die nächsthöhere Bonusstufe – im besten Fall den vollen Satz von 40 %.
Bekomme ich die Förderung auch als Vermieter?
Die 30 % Grundförderung erhalten alle Antragsteller. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind dagegen an die Selbstnutzung gebunden – sie gelten nur, wenn Sie selbst in der Wohnung wohnen. Sprechen Sie uns an, wir prüfen Ihren Fall.
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